Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 03.09.2002 - 1 K 526/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Bei der Bewertung von Erbbaurecht ist § 146 Abs. 6 BewG nicht anzuwenden
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Berücksichtigung eines Mindestwerts bei der Bewertung von Erbbaurechten; Angemessene Berücksichtigung des Wertes von Grund und Boden; Bedarfsbewertung eines Erbbaurechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BewG § 146 Abs. 6; BewG § 148 Abs. 1 Satz 2
Bewertung; Erbbaurecht; Bodenwert; Ertragswertverfahren; Substanzwert - Keine Anwendung des § 146 Abs. 6 BewG bei der Bewertung von Erbbaurechten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Anwendung des § 146 Abs. 6 BewG bei der Bewertung von Erbbaurechten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung eines Mindestwerts bei der Bewertung von Erbbaurechten; Angemessene Berücksichtigung des Wertes von Grund und Boden; Bedarfsbewertung eines Erbbaurechts
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 03.09.2002 - 1 K 526/01
- BFH, 17.05.2006 - II R 58/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 22.05.2002 - II B 173/01
Bewertung eines Erbbaurechts
Auszug aus FG Niedersachsen, 03.09.2002 - 1 K 526/01
Der BFH hat mit Beschluss vom 22.05.2002 im Aussetzungsverfahren über einen Fall entschieden, in dem das FA den gemeinen Wert eines nach ca. 3 Jahren auslaufenden Erbbaurechts als "Mindestwert" mit 695 TDM festgestellt hat, während der 3 Jahre später vom Grundstückseigentümer für aufstehende Gebäude zu zahlende Entschädigungsanspruch nur ca. 240 TDM betrug (BFH, Beschluss vom 22.05.2002 II B 173/01, DStR 2002, 1217). - FG Düsseldorf, 20.06.2001 - 11 K 2119/99
Reduzierung des Grundstückswertes auf den gemeinen Wert
Auszug aus FG Niedersachsen, 03.09.2002 - 1 K 526/01
Dem FG Düsseldorf schließlich lag ein Fall vor, in dem der "Mindestwert" eines Erbbaurecht mehr als drei Mal so hoch war wie der gemeine Wert des belasteten Grundstücks: 1.3 Mio DM zu 400 TDM (FG Düsseldorf, U. vom 20.06.2001 11 K 2119/99 BG, EFG 2001, 1103; Rev. eingelegt).